Neue Maßnahmen für das TZO aufgrund der verschärften Coronavirus-Schutzverordnung ab dem 25.11.2021

 Liebe Mitglieder des TZO,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass unsere Kursgestaltung durch die ab dem 25.11.2021 geltenden Vorgaben der neuen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen erneut beeinflusst wird. Wir hatten dabei die Wahl uns zwischen 2G und 2G+ zu entscheiden. Also Tanzen mit Maske und Abstand – oder ohne Maske und Abstand, dafür aber mit Testnachweis. Unsere Entscheidung ist uns wirklich nicht leichtgefallen.

Doch damit wir die dringenden Empfehlungen hinsichtlich des pandemiegerechten Verhaltens einhalten, sowie den Anforderungen an ein Abstands- und Hygienekonzept gerecht werden können, hat sich der Vorstand einvernehmlich für die Einführung der 2G+- Regelung ausgesprochen.

Das bedeutet, dass Genesene und Geimpfte vor Kursbeginn einen Schnelltest von einer der hier angegebenen Teststellen (odenwaldkreis.de, Klick auf „Corona-Tests“) vorlegen müssen, welcher nicht älter als 24 Stunden sein soll.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ändert sich hingegen nichts. Bei Schülern reicht so auch weiterhin ein regelmäßig geführtes Testheft. 

Es ist Ihnen natürlich freigestellt, während des Kurses eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.

Gelten werden diese Vorgaben auch für die Veranstaltungen Dance Night und Übungsabende.


Die aktuelle Verordnung bietet uns die Möglichkeit, die Kurszeiten aufrecht zu erhalten und ein wenig Normalität in dieser anstrengenden Zeit beizubehalten, wenn die aktiven Mitglieder geimpft oder genesen sowie zusätzlich mit einem tagesaktuellen und zugelassenen Antigen-Schnelltest getestet sind. Da wir wissen, dass es so für einige Mitglieder nicht möglich ist im Kurs zu erscheinen, haben sich unsere Trainer dazu bereit erklärt, auch parallel Online-Unterricht zu geben.


Das TZO gibt Alles, um das Bestmögliche für seine Mitglieder zu erreichen und bittet um Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

Comments are closed